Folgendes hat das Bundesfinanzministerium am 21.1.2021 verkündet: Unternehmen, die in die Rahmenrichtlinie der Überbrückungshilfe III fallen, erhalten einen Zuschuss, d. h. eine Anrechnung der Kosten bei der Errechnung des Überbrückungsgeldes in Höhe von 40 % bis 90 %. Dies gilt für durch Corona vom Umsatzrückgang betroffene Unternehmen und umfasst auch Hygienemaßnahmen sowie Digitalisierungsmaßnahmen wie Online-Shops, Verwaltung von Eintrittskosten auf Web-Plattformen etc., welche im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 bereits angefallen oder derzeit anfallende Kosten für diese Maßnahmen.
Es sind weitere Fixkosten erstattungsfähig: z.B. auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020); Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro.
Was Unternehmer jetzt sofort benötigen:
Digitalisierungskonzepte inkl. Programmierung und/oder Hygienekonzepte und entsprechend fundierte Beratung.
ZÜNDEN SIE JETZT DEN DIGITALISIERUNGSTURBO!
Wir haben solche Konzepte erarbeitet! Mehr dazu im Webinar!
Sie wollen teilnehmen? Dann einfach hier in XING anmelden!
https://www.xing.com/events/uberbruckungshilfe-iii-echte-chance-3302403